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Sparen Sie bares Geld

Förderung bei Modernisierung und Neuinstallation

Sie planen eine Modernisierung oder Neuinstallation Ihrer Heizungsanlage? Dann können Sie dank verschiedener Förderprogrammen bares Geld sparen. Vereinbaren Sie am besten einen Beratungstermin mit uns, wir helfen Ihnen die richtigen Fördermittel zu beantragen.

Ihre Fördermöglichkeiten für Ihre neue Heizung bis zu einem Förder­satz von maximal 70 %:

Bei Wechsel auf eine klima­freundliche Heizung mit mindestens 65 % erneuer­baren Energien.

30 %

Grundförderung

Wenn Ihre funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicher­heizung oder Ihre mindestens 20 Jahre alte Gas­heizung oder Bio­masse­heizung durch eine klima­freundliche Heizung ersetzt wird. Ab 1. Januar 2029 reduziert sich der Bonus kontinuierlich.

20 %

Klimageschwindigkeits-Bonus

Bei einem zu versteuernden Haushalts­jahres­einkommen von bis zu 40.000 Euro kann dieser für die Er­neuerung der Heizung zusätzlich beantragt werden.

30 %

Einkommens­-Bonus

Kann zusätzlich beantragt werden, wenn als Wärme­quelle für die Wärmepumpe Wasser, das Erdreich oder Abwasser verwendet oder ein natürliches Kälte­mittel eingesetzt wird.

5 %

Effizienz-Bonus

Wenn der Emissions­grenzwert  für Staub von 2,5 mg/m3 der Biomasse­anlage nach­weislich eingehalten, kann ein Zuschlag für die Errichtung von Biomasse­anlagen gewährt werden.

2.500 €

Emissions­minderungszuschlag

WICHTIG

Die Höhe der Förder­summe hängt von den förderfähigen Kosten ab. Beim Heizungs­tausch in einem Einfamilien­haus betragen diese max. 30.000 €. So können bis zu 23.500 € Förderung für Ihre neue Heizung beantragt werden, solange die Förder­mittel nicht ausge­schöpft sind.

Jetzt staatliche Zuschüsse für Ihre neue Heizung sichern!

Beratungstermin vereinbaren

Neue Heizung in 2024:

Jetzt investieren und sparen!

Das Jahr 2023 brachte einige Änderungen für die Heizungsförderung mit sich: der Fokus lag stärker auf erneuerbaren Energien und Heizsystemen, die neben Wärme auch Strom erzeugen. Auch 2024 sind weiterhin attraktive Förderungen vorhanden. Nutzen Sie die Heizungsförderung 2024 und sparen Sie bares Geld. 

Die BEG fördert Ihre neue Heizung mit verschiedenen Paketen. Dazu gibt es auch regionale Fördermittel, die Sie in Anspruch nehmen können. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten für Ihre neue Heizungsanlage. 

Weitere Infos zur Förderung finden Sie hier

Informieren Sie sich

  • Kostenübersicht mit Förderungen
    für Heizungsarten

  • Vorteile einer Heizungssanierung

  • Förderung korrekt beantragen

Anlagen

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Wärmepumpe

Kosten Anlage:
15.000 – 30.000 €

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Biomasseheizung

Kosten Anlage
10.000 – 22.000 €

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Solarthermie

Kosten Anlage
4.000 – 8.000 €

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Brennstoffzellenheizung

Kosten Anlage
30.000 – 35.000 €

Jetzt bis zu 70 % bei Ihrer neuen Heizungsanlage sparen!

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Umfassende Gesamtsanierung – clever ordentlich sparen!

Werden mehrere Sanierungsmaßnahmen miteinander kombiniert, können Sie einen Effizienzstandard erreichen, der Ihnen hohe Förderungen ermöglicht. Zu beachten ist allerdings, dass die Förderung für die Heizung nur anteilig erfolgt, da die anderen Gewerke gleichermaßen mitgefördert werden.

Ihre Vorteile bei einer Heizungsmodernisierung

Sie profitieren von geringeren Energiekosten

Sie steigern den Wert Ihrer Immobilie

Sie können (staatliche) Zuschüsse und günstige Kredite in Anspruch nehmen

Sie entlasten zudem die Umwelt

Warum wir der richtige Partner für Sie sind

Individuelle Beratung

Gutes Preis- Leistungs-Verhältnis

Garantie und Gewährleistung

In 5 Schritten zur neuen Heizung

0

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Sie haben Fragen? Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns.

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Kostenlose Beratung zur Förderung Ihrer Heizungssanierung

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Datenschutzerklärung*

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Für eine Förderung muss der Antrag bereits vor Baubeginn gestellt werden. Um eine Förderung zu erhalten, muss zudem verpflichtend ein Energieberater (nur bei KfW – nicht BEG EM) in die Planung und die Beantragung mit einbezogen werden. Die Kosten dafür liegen bei ca. 900 Euro. Allerdings gibt es auch für die Tätigkeiten des Energieberaters eine Förderung der Kosten von 50 % (BEG EM).

Der Antrag ist online über das Portal des jeweiligen Anbieters zu stellen. Ihm sind die vom Anbieter geforderten Unterlagen beizufügen. Stellt man den Antrag erst nach Baubeginn, erlischt der Anspruch auf Förderung unwiederbringlich. Eine nachträgliche Antragstellung ist also nicht möglich.